Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobil- und Wohnwagenvermietung

(Stand 11/2022)

Nachfolgende Vertragsbedingungen werden im Falle eines Vertragsabschlusses über die Buchung eines
Wohnmobils oder Wohnwagens Inhalt des zwischen dem Ebbinghaus Autozentrum Dortmund GmbH und dem
Mieter zustande kommenden Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils oder
Wohnwagens. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht.

1. Mindestalter, berechtigte Fahrer
Die Fahrer müssen im Übergabeprotokoll angegeben sein und mindestens 2 Jahre im Besitz der
erforderlichen Führerscheinklasse sein. Der Mieter bzw. Fahrer muss mind. 23 Jahre alt sein.
2. Mietpreis
Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der im Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste des
Vermieters oder im Vertrag enthaltenden Sondervereinbarung. Die Berechnung erfolgt pro Nacht.
Im Mietpreis sind enthalten:
350 km pro Tag frei. Mehrkilometeraufschlag 0,50 € pro km. Keine Kilometerbegrenzung ab einer Mietdauer
von 15 Tagen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte
Mietpreis zu zahlen.Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss mit gleichwertigem Stand getankt
zurückgebracht werden, dies gilt auch für den AdBlue Tank. Anderenfalls berechnet der Vermieter pauschal
Kraftstoff zu 3€ pro Liter.
3. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Rücktrittskosten fällig:
-Bis 60 Tage vor dem ersten Miettag: 15 %
-Bis 30 Tage vor dem ersten Miettag: 50 %
-Weniger als 30 Tage vor dem ersten Miettag: 80 %
-Bei Nichterscheinen: 95 %
4. Mietvertrag
Eine Anmietung des Fahrzeugs tritt nur nach schriftlichem Mietvertrag durch den Vermieter in Kraft,
ebenfalls ist die Bestätigung (Unterschrift Mietvertag) des Mieters obligatorisch. Für die Bestätigung des
Mieters werden diesem 3 Werktage eingeräumt. Sollte in diesem Zeitraum keine Bestätigung des Mieters
erfolgen, erlischt der Anspruch auf das gebuchte Fahrzeug sowie dem gebuchten Zeitraum.
Mit Legung des schriftlichen Mietvertrages und Bestätigung des Mieters erhält der Mieter den Anspruch auf
ein Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit nach Ziffer 11 nicht die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges zulässig ist.
5. Zahlungsweise, Kaution
Nach Erhalt des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtmietpreis innerhalb von 5
Kalendertagen fällig. Die Restsumme sowie die Kaution ist spätestens 14 Tage vor Mietantritt ohne weitere
Aufforderung per Überweisung fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und
nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter per Überweisung auf das angegebene
Konto des Mieters erstattet. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Vermietfahrzeug verspätet
zurückgegeben verringert sich die Rückzahlung um die anfallenden Kosten. Schäden werden bis zu
Gesamtsumme der Kaution abgerechnet. Die Abwicklung der Kautionsrückzahlung wird bis zur
vollständigen Ermittlung der Kosten andauern.
Die Kaution greift nicht bei fahrlässigen und grobfahrlässig verursachten Schäden. Hier wird die Zahlung des
vollen Schadenbetrages fällig.
6. Übergabe, Rücknahme, Reinigungskosten
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer Fahrzeugeinweisung inkl. einem Übergabeprotokoll
des Vermieters teilzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den
Mitarbeitern eine abschließende Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen.
An Sonn- und Feiertagen sind keine Übergaben bzw. Rückgaben möglich. Samstag nur nach gesonderter
Vereinbarung. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag ab 15:00 Uhr und die Rückgabe am letzten
Miettag bis 10:00 Uhr. Wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgebracht, werden pro angefangene Stunde
50,00 € berechnet, jedoch maximal 500,-€ pro Tag.
Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
Das Vermietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand – alle Schränke, Truhe, Waschraum, Toilette,
Fahrerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und
auszuspülen. Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen
Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter.
Sollte der Mieter seiner Verpflichtung zur Innenreinigung nicht oder nur teilweise nachgekommen sein, so
werden für den zusätzlichen Aufwand 200,00€ (Innenraum) und zusätzlich für eine Toilettenreinigung 250,00
€ berechnet.
Die Mitnahme von Haustieren ist dem Vermieter gesondert anzuzeigen. Die Kosten für die Mitnahme von
Haustieren sowie der Reinigung sind über den Mietvertrag (Tagessatz und Reinigung als Paket) geregelt.
Das Fahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet
werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden.
Folgeschäden gehen voll zu Lasten des Mieters. Eine gewerbliche Nutzung ist nur bei vorheriger Absprache
mit uns möglich.
Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet!
7. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas, ausgenommen der Türkei sind möglich. Fahrten in außereuropäische
Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters, sowie auch eines speziellen
Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten nach Russland und der
Ukraine sind grundsätzlich verboten.
8. Unfall, Reparaturen
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat nach
einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-,
Entwendungs- und Wildschäden sind der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzugeben. Der
Mieter hat dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze bei der
Rückgabe vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und Zeugen,
sowie das amtliche Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der
Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen
nach eigenem Ermessen zu treffen.
9. Haftung des Mieters,Kaskoversicherung
Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckung, eine Kaskoversicherung bei
Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragender Selbstbeteiligung von 1.000,00 € sowie bei
Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragender Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall. Der
Mieter haftet bei selbstverschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug nur für Reparaturschäden bis 1.000,00 €
je Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch in vollem Umfang bei Alkoholeinfluss, Unfallflucht und
grobfahrlässiger vorsätzlicher Verursachung des Unfalls. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen
Versicherung.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das
Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Schadenersatzansprüche des Mieters für
Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage
des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.
11. Ersatzfahrzeug
Ist es dem Vermieter aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, dem Mieter den vorgesehenen
Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, kann ersatzweise ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren
Preiskategorie ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt werden. Bei Totalausfall des gemieteten
Fahrzeugs zahlt der Vermieter dem Mieter 15% der Mietsumme als Schadenersatz, maximal jedoch 500,-€.
12. Gerichtstand
Für den Fall, dass der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt
Dortmund als ausschließlicher Gerichtsstand als vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen
Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bedingungen müssen entsprechend umgedeutet
werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.